INTERESSANTE INFORMATIONEN
Als Pyrotechnik-Unternehmen besitzen wir die Erlaubnis nach §7 Sprengstoffgestz und die Befähigung nach §20 Sprengstoffgesetz, Feuerwerke aller Kategorien (früher Klassen) in ganz Deutschland abzubrennen.
Viele Anbieter verschießen aus reinen Preisgründen Silvester-Feuerwerksartikel (Kat. F2).
Um Ihnen jedoch zu Ihrer Feier ein besonderes Feuerwerks-Erlebnis zu verschaffen, arbeiten wir ausschließlich mit Feuerwerkskörpern der Kat. F4 (Großfeuerwerk). Aufstiegshöhe, Produktvielfalt, Farbbrillianz und Effektauswahl sind dabei um ein Vielfaches größer.
Ein Großfeuerwerk lässt sich dabei dennoch ähnlich preiswert gestalten wie ein Feuerwerk der Kat. F2.
Lassen Sie sich deshalb nicht zum billigsten Angebot hinreißen. Überzeugen Sie sich von unserem ausgezeichneten Preis - Leistungsverhältnis. Ihre Gäste und Sie selbst wollen ja nach dem Feuerwerk lieber sagen: "das war das Tollste, was wir bisher gesehen haben" und nicht: "war ja ganz o.k.", oder?
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Ein Großfeuerwerk lässt sich dabei dennoch ähnlich preiswert gestalten wie ein Feuerwerk der Kat. F2.
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Ein Großfeuerwerk lässt sich dabei dennoch ähnlich preiswert gestalten wie ein Feuerwerk der Kat. F2.
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Ein Großfeuerwerk lässt sich dabei dennoch ähnlich preiswert gestalten wie ein Feuerwerk der Kat. F2.
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