Einzigartige Feuerwerke

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Feuerwerk 85-jähriges Firmenjubiläum
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Feuerwerk zum 85-jährigen Firmenjubiläum

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Feuerwerk zum 85-jährigen Firmenjubiläum

 

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Ein Feuerwerk zum 85-jährigen Firmenjubiläum

ist eine pyrotechnische Darstellung, zumeist am Nachthimmel, bei der Feuerwerkskörper planmäßig gezündet werden.

 

 

Arten von Hochzeitsfeuerwerken

Pyrotechnische Effekte umfassen Licht- (Formen, Farben), Geräusch- (Knall, Pfeifen), Rauch- und Wärmeerzeugung sowie künstlichen Nebel.

 

Boden- und Höhenfeuerwerk

In der Art der Pyrotechnik unterscheidet man zwischen Boden- und Höhenfeuerwerk:

Zum Höhenfeuerwerk (Hochfeuerwerk) zählt man grundsätzlich alle Feuerwerkskörper, deren Effektkörper in die Höhe geschossen werden oder die durch einen Eigenantrieb in die Höhe steigen. Zum Höhenfeuerwerk zählen Feuerwerkskörper wie Bomben und Raketen.

Zum Bodenfeuerwerk gehören fest mit dem Boden verankerte Feuerwerkskörper wie Fontänen, Vulkane, Sonnen, Springbrunnen und Wasserfälle, sowie Lichterbilder und Kometen.

Da diese klassische Art zur Zeit des Barock sehr beliebt war (und heutzutage oft zu barocker Musik abgebrannt wird), nennt man Bodenfeuerwerke häufig auch Barockfeuerwerke.

Bengalische Lichterbilder sind eine Sonderform. Sie stellen Schriften, Bilder wie Herzen und Ringe (zu Hochzeiten) oder anderes dar.

Feuerwerkskörper, die ihre Effekte zwar nach oben in die Luft ausstoßen, aber sich selbst nicht vom Boden lösen, nehmen eine Zwischenstellung zwischen dem Boden- und dem Höhenfeuerwerk ein. Dazu zählen Feuerwerkskörper wie Feuertöpfe und Römische Lichter, Rauch- und Flammeneffekte. Werden bei einem Feuerwerk zum 85-jährigen Firmenjubiläum gleichzeitig oder nacheinander feststehende und aufsteigende Feuerwerkskörper abgebrannt, spricht man häufig von einem kombinierten Boden- und Höhenfeuerwerk.

 

Musikfeuerwerk

(teilweise auch unpräzise: Klangfeuerwerk) ist ein pyrotechnisches Feuerwerk zum 85-jährigen Firmenjubiläum, welches zu einem oder mehreren Musikstücken choreografiert wird. Dabei wird insbesondere versucht die Lichteffekte des Feuerwerks, weniger die Geräuscheffekte, in den Takt und die besonderen Höhepunkten des jeweiligen Musikstückes einzubinden (Synchronfeuerwerk).

Die Entwicklung in Europa begann mit Feuerwerks-Begleitmusik der Barockzeit, etwa mit Händels Music for the Royal Fireworks HWV 351. Allerdings ist unbekannt, inwieweit die Feuerwerker tatsächlich synchron zur Musik geschossen haben bzw. dies aufgrund der technischen Möglichkeiten realisiert werden konnte. Technische Voraussetzung für Musikfeuerwerke sind die pyrotechnischen Sätze und eine Musikquelle (meist eine leistungsstarke Musikanlage, selten Livemusik). Die Technik und „Kunst“ des Pyrotechnikers besteht nicht darin, die Feuerwerkskörper in einer bestimmten Reihenfolge und Takt zur Musik abzuschießen, sondern die unterschiedlichsten Lichteffekte zeitlich und harmonisch in Koordination zur Musik (Takt) und Veranstaltung zu bringen. Je nach Veranstaltungsart kann es daher erforderlich sein unterschiedlichste Effekte zum gleichen Musikstück zu koordinieren, um die entsprechenden Erwartungen der Besucher zu erfüllen. Der Pyrotechniker muss hierzu die Schussfolge, die Flugdauer des Effektes und die Entwicklung des Effektes bzw. der einzelnen Effekte nach dem Zünden vorab kennen und zeitlich zum Takt der Musik bzw. zu den jeweiligen Höhepunkten des Musikstücks abstimmen. Hierbei kann eine Unterstützung durch einen Computer erfolgen. Durch verschiedene Einflüsse kann es hierbei zu geringen zeitlichen Änderungen in der Steigdauer des pyrotechnischen Effektes und der Entwicklung des Effektes nach dem Zünden kommen, welche der Pyrotechniker in seine Planung einfließen lassen muss, damit die Effekte und Abfolgen synchron zum Takt der Musik bleiben. Musikfeuerwerk kann mit verschiedenen Feuerwerksformen verbunden werden, wie z.B. Bühnenfeuerwerk, Barockfeuerwerk, Großfeuerwerk, Feuerwerk zum 85-jährigen Firmenjubiläum, Tagesfeuerwerk etc.

 

Weitere Typen von Feuerwerk zum 85-jährigen Firmenjubiläum

Weitere Typen sind das Seefeuerwerk (das von Flößen aus geschossen wird), technische Feuerwerke wie das Bühnenfeuerwerk (Theaterfeuerwerk), die Feuershow, Film-Spezialeffekte oder die reine Illumination, also Beleuchtung mittels pyrotechnischer Effekte.

Sonderformen: Bühnenfeuerwerk ist Feuerwerk zum 85-jährigen Firmenjubiläum, das in unmittelbarer Nähe von Personen zulässig ist.

Theaterfeuerwerk ist speziell für die Benutzung in geschlossenen Räumen vorgesehen.

Zusätzlich fallen unter die einschlägigen Regelungen: Rauch- oder nebelerzeugende pyrotechnische Gegenstände, pyrotechnische Signalmittel, Bengalfeuer und Schellackfeuer sowie Böllerpatronen für Böller- oder Salutkanonen.

 

 

Einteilung in Gruppen und Klassen

Einteilung nach dem Umfang der Effekte, und der davon ausgehenden Gefahr – für die höheren Klassen ist eine Ausbildung als Pyrotechniker nötig, für mindere Gefährdungen ein Mindestalter oder Volljährigkeit.

Die Klassen/Kategoriennummerierung ist die Mitteleuropa übliche:

 

Großfeuerwerk

(KAT. F4, ehemals Klasse IV): Feuerwerke, die nur von ausgebildeten Pyrotechnikern abgebrannt werden dürfen.

 

Mittelfeuerwerk

(KAT. F3, ehemals Klasse III): Feuerwerke, die nur von Personen mit einer speziellen Erlaubnis (weniger als die Ausbildung für Pyrotechniker für KAT. F4) abgebrannt werden dürfen. Diese sind von begrenzterem Ausmaß, insbesondere bezüglich der Steighöhe und der Menge des pyrotechnischen Satzes. Die gesetzlichen Vorschriften sind dann etwas weniger streng.

 

Kleinfeuerwerk

(KAT. F2, ehemals Klasse II/PII): Das sind Feuerwerke, die auch von nicht als Pyrotechniker ausgebildeten, im Allgemeinen aber erwachsenen Personen abgebrannt werden dürfen.

 

Kleinstfeuerwerk

(KAT. F1, ehemals Klasse I/PI): Feuerwerksscherzartikel und -spielwaren, Tischfeuerwerk, Jugendfeuerwerk: Sie sind meist ohne gesetzliche Einschränkung das ganze Jahr verwendbar.

 

Während Einzeleffekte und kleinere Feuerwerke der Kategorien F1 und F2 auch von Privatpersonen gezündet werden dürfen, dürfen Großfeuerwerke der Kategorien F4 ausschließlich von ausgebildeten Pyrotechnikern im Rahmen behördlich genehmigter Veranstaltungen geschossen werden.

Beim Abbrand aller pyrotechnischen Artikel gelten Vorschriften und besondere Sicherheitsmaßnahmen

 

 

Rechtslage

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 an Privatpersonen ist nur an den letzten drei Werktagen des Jahres erlaubt, in der Regel vom 29. bis 31. Dezember. Fällt der 29. Dezember auf einen Freitag, Samstag oder Sonntag, ist der Verkauf bereits ab dem 28. Dezember gestattet. An Privatpersonen mit einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 24 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz – gewöhnlich im Rahmen einer Genehmigung zum Abbrand eines Kat.-F2-Feuerwerks zu einem besonderen Anlass – darf auch außerhalb der oben genannten Zeiten Feuerwerk zum 85-jährigen Firmenjubiläum der Kategorie F2 verkauft werden.

Das Verbringen von zugelassenen Feuerwerkskörpern der Kategorien F1 und F2 ist ganzjährig zulässig. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen jedoch nur von Personen über 18 Jahren verbracht werden. Bei dem Verbringen aus einem anderen Mitgliedsland der EU ist keine zollrechtliche Anmeldung erforderlich.

Gezündet werden dürfen Kategorie F2-Artikel nach § 23 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV) nur am 31. Dezember und am 1. Januar. Städte und Gemeinden können das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 mit ausschließlicher Knallwirkung für diese 48 Stunden zeitlich noch weiter beschränken oder aus Brandschutzgründen räumlich einschränken beziehungsweise generell unterbinden (1. SprengV § 24). Die Verwendung von Feuerwerk zum 85-jährigen Firmenjubiläum in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie, seit 2009, Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.

Wer ein Kategorie F2-Feuerwerk zum 85-jährigen Firmenjubiläum außerhalb von Silvester/Neujahr veranstalten möchte, muss dafür eine entsprechende Ausnahmegenehmigung der örtlich zuständigen Behörde beantragen, die nur für besonderen Anlässe und bei Vorweisen eines geeigneten Abbrennplatzes erteilt wird. Diese Genehmigungen beziehen sich auf ein Zeitfenster, d. h. das Feuerwerk zum 85-jährigen Firmenjubiläum darf nicht vor einer bestimmten Uhrzeit begonnen werden und muss spätestens zu einer bestimmten Uhrzeit enden. Das schließt auch die vom Fachpersonal veranstalteten Vorführungen ein.

Erwerb und Abbrand pyrotechnischer Artikel der Kategorie F2 ist ausschließlich Volljährigen, d. h. Personen ab 18 Jahren erlaubt. Artikel der Kategorie F1 dürfen dagegen bereits an Personen ab 12 Jahren abgegeben und von diesen verwendet werden.

Das Verbringen von Feuerwerkskörpern aus dem Ausland durch Privatpersonen ist, mit Ausnahme von Kategorie F1- und F2-Artikeln mit gültiger CE-Nummer, in Deutschland seit 2005 eine Straftat!

 

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Feuerwerk

             https://de.wikipedia.org/wiki/Feuerwerk#Boden-_und_H%C3%B6henfeuerwerk

 

 

Feuerwerk 85-jähriges Firmenjubiläum

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PREIS Feuerwerk zum 85-jährigen Firmenjubiläum

 

Preis für ein Feuerwerk zum 85-jährigen Firmenjubiläum

 

Die Frage nach dem Preis für ein Feuerwerk zum 85-jährigen Firmenjubiläum :

 

Die Frage nach dem Preis für ein Feuerwerk zum 85-jährigen Firmenjubiläum lässt sich ganz einfach beantworten. Der Preis hängen bei einem Feuerwerk zum 85-jährigen Firmenjubiläum von vielen verschiedenen Faktoren ab. Die da sind:

 

Der Größte Part :

Preis für das Material. Abhängig von Größe, Schussfolge, Art der Effekte, der Qualität des Materials und der Dauer des Feuerwerkes.

 

Den Personalkosten:

Choreographie des Feuerwerkes. Der Preis hängen vom Aufwand ab. (Bei einem Musikfeuerwerk am höchsten.)

Preis für die Platzerkundung - Finden eines geeigneten Platzes der die Anforderungen an den Schutzabstand erfüllt, Verhandlungen um Nutzungsrecht und Nutzungsgebühren mit dem Platzeigentümer,

Preis für die Vorbereitung in der Werkstatt und im Bunker,

Preis für den Aufbau des Feuerwerkes,

Preis für die Durchführung,

Preis für den Abbau und die Platzreinigung,

Fahrt- und Transportpreise.

 

Mögliche Kosten für die Behörden:
Gewerbeaufsicht,

Ordnungsamt,

Feuerwehr,

Polizei,

Forstverwaltung,

Flugsicherung,

Gewässeraufsicht,

Naturschutzbehörde.

Versicherung.


Des weiteren sind für eine faire Kalkulation die Fixkosten zu beachten:

Kosten für Büro, Werkstatt und Lagerbunker
Kosten für Miete bzw. Unterhalt,
Heizpreise,

Strompreis,

Telekommunikation,

Werbekosten.

 

Preis für Computer- und Funkzündtechnik,

Arbeitsschutz- und Sicherheitskleidung,

Löschmittel verschiedenster Art.

 

Preis für regelmäßige (u.a. gesetzlich vorgeschriebene) Aus- und Weiterbildung

z.B. zum Erhalt -oder im 5-Jahresturnus- dem Wiedererwerb der Fachkunde nach nach § 20 des Sprengstoffgesetzes.

 

Und last but not least:

Die Steuern.

 

 

Nun haben wir für Sie unsere Kalkulation für den Preis eines Feuerwerkes offengelegt.

Lassen Sie uns persönlich am Telefon über Details sprechen und Sie erhalten ein faires Angebot über ein einzigartiges Feuerwerk zum 85-jährigen Firmenjubiläum inklusive aller Kosten.

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Feuerwerk zum 85-jährigen Firmenjubiläum GÜNSTIG:

Als professionelle Pyrotechniker erschaffen wir ein günstiges Feuerwerk zum 85-jährigen Firmenjubiläum im Bereich Kat. F4.

Das heißt ausschließlich mit Materialien (pyrotechnischen Gegenständen (ptG.)) aus dem Großfeuerwerksbereich.

Großfeuerwerks-Artikel dürfen nur durch zertifizierte Pyrotechniker mit einer Erlaubnis nach § 7 und einer Befähigung nach §20 Sprengstoffgesetz

gezündet werden.

So sind wir in der Lage, Sie mit einem außergewöhnlichem und trotzdem günstigem Feuerwerk zum 85-jährigen Firmenjubiläum zu erfreuen.

 

 

 

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